Alexandra Platzer

Werkverträge oder Dienstverhältnisse nach dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

GPLB: Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

Ein Arbeitgeber im Kunst-und Kulturbereich hat für die Konservierung, Restaurierung und Reinigung von Exponaten Aufträge an fachlich entsprechend qualifizierte selbständig tätige Auftragnehmer vergeben. Einer dieser Auftragnehmer machte in einer Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht arbeitsrechtliche Ansprüche auf Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung geltend. Ein weiterer stellte einen Antrag nach dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz zur Klärung der Versicherungszuordung.

In der darauffolgend angekündigten GPLB Prüfung wurde ein Prüfungsschwerpunkt „Werkverträge“ in Aussicht gestellt.

Ich habe das Team des Klienten dabei unterstützt die in den vergangenen fünf Jahren vorliegenden Werkverträge zu erheben und Nachweise für die faktische Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse zusammenzustellen. Die Evaluierung der Vertragsverhältnisse ergab, dass bei einzelnen Auftragnehmern im Laufe der Zeit eine Eingliederung in die Organisation der Restaurierungsabteilung stattgefunden hatte und wenig eigene unternehmerische Substanz vorhanden war. Für die Mehrzahl der Verträge konnte jedoch ausreichend dokumentiert werden, dass es sich um weisungsfreie, selbständige Auftragnehmer mit eigener betrieblicher Struktur, jederzeitigem Vertretungsrecht und einer Haftung für die fachgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten handelte.

Aufbauend auf dieser Erhebung und Analyse wurde bei Eröffnung der GPLB Prüfung vorsorglich eine Offenlegung für die als kritisch identifizierten Fälle übergeben und die Lohnabgaben entsprechend nachentrichtet. Die übrigen Werkverträge konnten in der Lohnabgabenprüfung erfolgreich verteidigt werden.