Alexandra Platzer

Nachweisführung steuerfreie SEG Zulagen

GPLB: Nachweisführung steuerfreie SEG Zulagen

Angestellte eines Labors erhielten Gefahrenzulagen, die abgesichert durch eine Anfragebeantwortung des Finanzamts lohnsteuerfrei abgerechnet wurden. Im Anschluss an eine GPLB Prüfung wurde diese Anfragebeantwortung für die Zukunft widerrufen. Das Finanzamt sah die Höhe der gewährten Gefahrenzulagen nicht mehr als angemessen an und bewertete die Nachweise für das Überwiegen der gefährdenden Tätigkeiten als unzureichend. Die vom Finanzamt geforderte Aufzeichnung einzelner Tätigkeitsschritte wäre unter Laborarbeitsbedingungen nicht umsetzbar gewesen. Die Zulagen hätten künftig lohnsteuerpflichtig abgerechnet werden müssen.

Ich habe mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen, um zu klären mit welcher praktisch umsetzbaren Nachweisführung die Zulagen auch künftig lohnsteuerfrei gewährt werden können. Gemeinsam mit den Sicherheitsbeauftragten des Labors wurden die Grundlagen für den Nachweis erarbeitet. Durch ein Benchmarking mit steuerfreien Gefahrenzulagen für vergleichbare Tätigkeitsfelder konnte die Angemessenheit der Höhe nach untermauert werden. Das Finanzamt hat die Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung in einer neuerlichen Anfragebeantwortung nach § 90 EStG bestätigt.