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Alexandra Platzer
Personalverrechnung ist die Herausforderung Prozesse so aufzusetzen, dass arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen eingehalten und Risiken rechtzeitig identifiziert werden können.
Ich unterstütze Sie dabei arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen in Ihrer Personalverrechnung richtig anzuwenden, Risiken zu identifizieren und Lösungsstrategien zu finden, wenn sich herausstellt, dass in der Vergangenheit etwas übersehen wurde.
Je nach Bedarf kann ich:
Fehler in der Personalverrechnung vervielfachen sich mit der Zahl der Arbeitnehmer:innen und der Jahre. Die Umsetzung von Korrekturen ist heikel, weil Anpassungen bei einem Periodenvergleich rasch sichtbar werden und Erklärungsbedarf gegenüber Arbeitnehmer:innen und Behörden hervorrufen.
Außerdem müssen finanzstrafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Risiken bedacht werden. Es lohnt sich daher von vornherein über die richtige Umsetzung nachzudenken und Risiken proaktiv zu adressieren.
Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird häufig übersehen, dass eine Pensionsvorsorgelösung oder Zusatzkrankenversicherung, die im Heimatstaat ganz selbstverständlich steuerfrei ist, in Österreich auch abgabenpflichtig sein kann. Bei Dienstreisen und Auslagenersatz ist die Grenze zwischen Abgabenpflicht und Abgabenfreiheit nicht immer leicht zu ziehen. Auch Zusatzbenefits wie Mitarbeiterrabatte, Ladestationen für Elektroautos, Geschenke und regelmäßige Teamevents sorgen häufig für unliebsame Überraschungen in Lohnabgabenprüfungen. Ich weiß aus langjähriger Erfahrung, wie vielfältig die gewährten Benefits sein können und unterstütze Sie gerne bei der abgabenrechtlichen Beurteilung und bei der Navigation von Grauzonen.
Das österreichische Abgabenrecht verlangt einiges an Dokumentation und Administration von Arbeitgebern, damit Abgabenbegünstigungen genutzt werden können. Einige Steuerbefreiungen stehen nur zu, wenn der Vorteil allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt wird. Ich helfe Ihnen dabei eine Lösung zu finden, die Ihre strategischen Überlegungen und die Anforderungen im Arbeitsrecht und Abgabenrecht in Einklang bringt. Ich greife dabei auf Best Practice in anderen Unternehmen und viele Jahre Erfahrung im Konzipieren von Abläufen und Kontrollen zurück. In einigen Fällen kann es auch ratsam sein, die gewählte Vorgehensweise durch eine Auskunft von den Abgabenbehörden abzusichern.
In diesem Fall sind die Risiken, dass Abgabenbehörden von einem echten oder freien Dienstverhältnis und nicht von einem Werkvertrag ausgehen, besonders hoch. Nicht selten geht das Risiko auch von den Werkvertragsnehmer:innen selbst aus, die schlussendlich die Vorteile von Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Urlaub und Sonderzahlungen doch wieder in Anspruch nehmen möchten. Es kommt im Streitfall nicht nur auf die Gestaltung des Vertrages an, sondern vor allem auf die gelebte Realität und die im Zeitpunkt einer Prüfung oder gerichtlichen Auseinandersetzung noch verfügbaren Nachweise. Ich helfe Ihnen dabei zu klären, wie die Zusammenarbeit ausgestaltet werden kann, um Umqualifizierungsrisiken zu minimieren.
03.12.2024:
Präsenzseminar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen, Wien
04.12.2024-05.12.2024:
Webinar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen
10.12.2024:
Präsenzseminar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen, Wien
11.12.2024-12.12.2024:
Webinar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen
08.01.2025-09.01.2025:
Webinar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen
14.01.2025:
Präsenzseminar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen, Wien
30.01.2025:
Präsenzseminar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen, Wien
11.02.2025-12.02.2025:
Webinar Personalverrechnung: Aktuelles & Änderungen
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