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Alexandra Platzer
Ein ungarisches Dienstleistungsunternehmen für Montage- und Schweißarbeiten entsendet Facharbeiter zu einem Anlagenbauer in Österreich. Im Rahmen einer GPLB Prüfung wird das Vertragsverhältnis als Arbeitskräfteüberlassung eingeordnet. Das österreichische Unternehmen muss 20% Abzugssteuer von der verrechneten Gestellungsvergütung nachentrichten und fordert diese vom ungarischen Dienstleistungsunternehmen zurück.
Ich unterstütze den ungarischen Arbeitgeber dabei die fiktive Einkommensteuer der überlassenen Arbeitnehmer in Österreich zu ermitteln, damit der übersteigende Teil der Abzugsteuer gemäß VwGH Judikat vom 23.4.2021 zurückerstattet werden kann. Da die Webformulare für die elektronischen Vorausmeldung im Rückerstattungsverfahren noch nicht an die aktuelle Judikatur angepasst wurden, nehme ich mit dem Finanzamt Kontakt auf um abzuklären wie die Rückerstattung abgewickelt werden kann.
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