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Mag. Alexandra Platzer
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Alexandra Platzer
Der Nationalrat hat am 20.01.2022 als Teil der Ökosozialen Steuerreform eine steuerfreie Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr und pro aktivem Arbeitnehmer beschlossen. Die Befreiung soll bereits für Gewinnbeteiligungen gelten, die in 2022 ausbezahlt werden.
Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob ihre bestehenden Prämienmodelle bereits die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen und eine steuerfreie Auszahlung möglich ist. Und wenn nein, kann das Bonusprogramm zumindest so angepasst werden, dass steuerrechtliche Vorteile in Zukunft genutzt werden können?
Auf folgende 5 Faktoren sollten Sie achten:
Lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligungen sind in der Sozialversicherung beitragspflichtig und es wurde auch keine Befreiung von anderen Lohnnebenkosten wie DB, DZ und Kommunalsteuer normiert.
Update: Info des BMF vom 25.03.2022
Ich unterstütze Sie sehr gerne dabei, Ihr Prämiensystem so umzugestalten, dass die Steuerbefreiung für Gewinnbeteiligungen genutzt werden kann.
Als Steuerberaterin und Personalverrechnerin beschäftige ich mich seit mehr als 15 Jahren mit allen Aspekten der Personalverrechnung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Arbeitnehmer:innen.
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